Stefan Marmann

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

herzlichen Dank für den Besuch meiner Internetseiten.

Nach meinem Studium in Bonn und Düsseldorf habe ich zunächst als Diplom-Psychologe in einer dermatologischen und allergologischen Klinik in Bayern gearbeitet. Danach habe ich meine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolviert, um mich 1994 in meiner Heimatstadt, im schönen Düsseldorf, niederlassen zu können.

Ich habe mich auf die Behandlung depressiver Erkrankungen spezialisiert. Sie stellen neben den Angsterkrankungen den wesentlichen Schwerpunkt meiner Praxis dar. In diesem Zusammenhang bin ich immer wieder auch mit dem Thema Mobbing am Arbeitsplatz in Berührung gekommen.

Darüber hinaus bin ich als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Düsseldorf tätig.

Der Begriff "Psychologischer Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter berufsrechtlichen Regelungen.

Das Einzugsgebiet meiner Praxis bezieht sich auf Düsseldorf, Erkrath, Hilden, Solingen, Wuppertal, Mettmann und Neuss.

Erstgespräch

Im Erstgespräch haben Sie Gelegenheit, Ihren Entschluss zu einer Psychotherapie zu überprüfen und festzustellen, welche Ziele sie mithilfe einer Psychotherapie erreichen möchten und welche Vorstellungen Sie damit für Ihr Leben verbinden. Sie sollten dabei Ihre Zielvorstellungen, Ansprüche, Beschwerden und Probleme möglichst genau schildern, damit deutlich wird, welche Art therapeutischer Unterstützung Sie erwarten und welche für Sie am hilfreichsten ist.

Erkundigen Sie sich, ob es einen Arbeitsvertrag gibt, der die Rechten und Pflichten im Umgang miteinander während der Behandlung festlegt. Wichtig ist dabei, dass Sie sich von ihrem Gegenüber als Mensch angenommen fühlen. Sollten Sie Zweifel oder Fragen haben, sollten Sie Ihren Psychotherapeuten darauf ansprechen.

Es ist Teil Arbeit eines Psychotherapeuten, Ihnen seine Entscheidungsprozesse transparent zu machen.

Sprechzeiten

Sie erreichen und fernmündlich zu den folgenden Tagen:

Mittwoch:

von 09:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag:

von 09:00 bis 13:00 Uhr

Oder via Email mit der folgenden Adresse:

praxis@stefan-marmann.de



Die Kostenfrage

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV):

Auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes, das seit 1999 in Kraft getreten ist, sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Psychotherapien bei kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten zu finanzieren.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist die Anerkennung der Symptomatik als Krankheit im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB V), in dem alle Rechtsgrundlagen festgelegt sind. So übernehmen die Krankenkassen zum Beispiel sämtliche Kosten, die bei der psychotherapeutischen Behandlung von depressiven oder psycho-somatischen Erkrankungen entstehen.

Allerdings bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur so genannte "Richtlinientherapien". Das sind psychotherapeutische Verfahren, deren Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft worden sind. Im Moment handelt es sich dabei um die Verhaltenstherapie, die tiefenpsychologisch fundierte Therapie und die Psychoanalyse.

Als kassenzugelassener Psychologischer Psychotherapeut und im Arztregister eingetragen, rechne ich über die Versicherungskarte ab, in diesem Fall ist zurzeit keine Zuzahlung notwendig.

Private Krankenversicherung (PKV):

Als Versicherter einer Privatkasse kommt es auf den Vertrag an, den Sie mit dem Versicherer abgeschlossen haben.

Bitte erkundigen Sie sich während der probatorischen Sitzungen danach, in welcher Weise Ihre PKV Ihre Psychotherapiekosten übernimmt. Die Kostenübernahme, der vom Patienten in Anspruch genommenen Leistungen, erfolgt hier auf Rechnung, wobei das Honorar hier für von der Gebührenordnung für Psychotherapeuten bestimmt wird.

Da es recht unterschiedliche Versicherungstarife innerhalb und zwischen den einzelnen Privaten Krankenversicherungen gibt, werden die Kosten der Psychotherapie nach Eingabe der Rechnung entweder vollständig oder teilweise erstattet. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abzusetzen.

Selbstzahler:

Als Selbstzahler bleiben Sie von allen Formalitäten verschont. Sie unterliegen bei der Wahl der Therapiemethode keinerlei Beschränkungen. Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Mitgliedschaften

Ich bin Mitglied unter anderem bei den folgenden Institutionen:




Die Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sowie die Selbstverwaltung aller Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen.

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein




Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mit ihren rund 19.500 Mitgliedern stellt sie die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung von rund 9,5 Millionen Einwohnern in Nordrhein sicher.

Adresse:

Breidenplatz 3-5
40627 Düsseldorf

Email:
praxis@stefan-marmann.de                    
Telefon: 0211 / 20 41 11